Auktion |
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Den gesamten Posten aller einzelnen Teile, die zu einer Auktion versteigert werden soll, nennt man Einlieferung und denjenigen der die Ware dem Auktionshaus zur Versteigerung überlässt nennt man entsprechend Einlieferer.
In der Regel wird zwischen dem Verkäufer (Einlieferer) und dem Auktionshaus eine Vereinbarung getroffen, eine Sammlung oder einen Teil einer Sammlung zu verkaufen. Das Zustandekommen einer solchen Vereinbarung kann sehr verschieden erfolgen:
Es handelt sich um einen Nachlass und die Erben versuchen die Sammlung zu verkaufen.
Ein Sammler will sich von einem Teil seiner Sammlung lösen.
Ein Händler versucht einen besonderen Posten optimal zu verkaufen.
Das Auktionshaus selbst wirbt einen Verkäufer.
Je nach Auktionssparte, Auktionshaus und Wert der eingelieferten Ware, kann bei manchen Einlieferungen dem Einlieferer ein Vorschuss auf den zu erwartenden Verkauf gewährt werden. Solche Vorschüsse, alle anfallenden Zinsen, Prüfspesen und andere Kosten, werden genauestens dokumentiert, und bei der späteren Abrechnung nach der Auktion mit dem beim Verkauf erzieltem Ertrag aufgerechnet.
Das eingelieferte Material wird von Fachexperten im Auktionshaus grob sortiert, detailliert gesichtet und geprüft. Dieser Vorgang kann in einem oder mehreren Schritten erfolgen. Anhand der Einschätzung der Experten wird die Entscheidung getroffen, wie das Material für die Auktion in Lose (auch Lot, Konvolut) aufgeteilt wird.
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